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Verschärfung des Vereinsgesetzes

Gemeinsame Presseerklärung der deutschen Chapter des Bandidos MC, der deutschen Abteilungen des Gremium MC und
der deutschen Charter des Hells Angels MC.

 

Der Bundestag hat am Donnerstag, den 19. Januar 2017, mit den Stimmen der CDU und SPD ein verschärftes Vereinsgesetz verabschiedet. Hierzu erklären wir, die deutschen Chapter des Bandidos MC, die deutschen Abteilungen des Gremium MC und die deutschen Charter des Hells Angels MC:

Das verschärfte Vereinsgesetz ist mit den Grundwerten und Grundrechten unserer Verfassung nicht vereinbar. In unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist kein Platz für Generalverdacht, Sonderrecht und Sippenhaft. Wir werden zeitnah alle nötigen rechtlichen Schritte einleiten, um dieses Gesetz zu Fall zu bringen. Warum? Mit dem neuen Vereinsgesetz wurde das Kennzeichenverbot massiv ausgeweitet. Haben zwei Vereine ein „im Wesentlichen“ gleiches Kennzeichen und wird einer der Vereine verboten, darf der andere Verein seine Kennzeichen ebenfalls nicht mehr benutzen – die Einschränkung der ursprünglichen Gesetzesfassung, dass der nicht verbotene Verein die gleichen Ziele verfolgen muss, wie der verbotene, haben die Regierungsfraktionen entfernt. Damit wird die Sicherungslinie überschritten, die der Bundesgerichtshof zur Gewährleistung der Vereins- und Meinungsfreiheit gezogen hat.

Obwohl das Gesetz für alle Vereine in Deutschland gilt, zielt es ausschließlich auf die großen Motorradclubs. Das beweist bereits ein Blick in den Koalitionsvertrag der Regierungsparteien: Schon hier wurden „Rocker-Clubs“ als ausschließlicher Sinn und Zweck der geplanten Gesetzesverschärfung genannt. Doch auch während der Debatten sprachen die Abgeordneten nahezu ausschließlich über die Motorradclubs – rund 9000 Biker sollen per Gesetz der organisierten Kriminalität zugerechnet werden.

Mit Inkrafttreten des Gesetzes dürfen wir unsere Abzeichen in Deutschland nicht mehr öffentlich verwenden, obwohl die große Mehrzahl unserer Ortsgruppen nicht verboten ist. Damit verstößt das Gesetz insbesondere gegen die im neunten Artikel des Grundgesetzes garantierte Vereinigungsfreiheit. Auf diese verfassungsrechtlichen Bedenken haben auch und vor allem juristische Experten hingewiesen, die von den Abgeordneten zu einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses eingeladen worden waren – denselben Abgeordneten, die das Gesetz nun beschlossen haben. Vor diesem Hintergrund bewerten wir das Vorgehen von CDU und SPD als populistisches Manöver, um im Wahljahr von den echten Problemen bei der inneren Sicherheit und Kriminalitätsbekämpfung abzulenken.